Kontraindikationen für Hypnosesitzungen

Für Hypnosesitzungen können sich folgende Konstellationen hinderlich oder negativ auswirken, weshalb bei Auftreten einer Kontraindikation von einer Hypnosebehandlung normalerweise Abstand genommen werden sollte. Einige dieser Symptome bedürfen auch eines klinischen Umfeldes für die Behandlung. Falls Sie von einer oder mehreren Kontraindikationen betroffen sind, rufen Sie mich doch bitte an oder schreiben mir eine Email, damit wir das weitere Vorgehen absprechen können.

Geistige Behinderung

Bei einer geistigen Behinderung sind die Gehirnfunktionen stark beeinträchtigt und die Wirkung der Hypnose ist nur schwer absehbar. Bei Klienten bei mit einer geistigen Behinderung ist eine Behandlung durch Christoph Laruelle ersatzlos ausgeschlossen, eine Behandlung ist ausnahmslos in einem klinischen Umfeld möglich.

Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen

Bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen wie z.B. einer Herzinsuffizienz ist Tiefenentspannung kontraindiziert und sollte vermieden werden.

Bei Menschen, die gerade vor Kurzem (in den letzten Wochen) einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten hatten, besteht die Gefahr, dass durch Gefäßerweiterung bei Hypnose ein weiterer Anfall ausgelöst werden könnte.

Bei Thrombose-Patienten gilt das selbe. Die Hypnose könnte einen Thrombus freisetzen und damit eine Embolie auslösen.

Psychische Krankheiten

Psychosen – zum Beispiel Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen, Borderline- Störungen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen, bedürfen einer Behandlung in einem klinischen Umfeld. Klienten mit psychischen Erkrankungen können von Christoph Laruelle nicht behandelt werden.

Bei Persönlichkeitsstörungen gilt die Hypnose als wenig Erfolg versprechend.

Depressionen

Hypnose ist vor zur Behandlung leichter bis mittlerer und reaktiver Depression gut geeignet, allerdings mit speziellen hypnotherapeutischen Vorgehensweisen. Je nach Schweregrad der Depression kann es sein, dass eine Behandlung bei Christoph Laruelle nicht mehr möglich ist. Sprechen Sie mich darauf an, um den optimalen Weg für Sie herauszufinden.

Klienten, die Psychopharmaka einnehmen, müssen mir die unbedingt mitteilen, da diese die Wirkung der Hypnose empfindlich beeinträchtigen können und in manchen Fällen die Hypnose kontraindiziert ist.

Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit

Bei abhängigen Klienten ist die Gehirnfunktion durch den Alkohol bzw. die Drogen/Medikamente häufig stark beeinflusst. Dadurch ist die Wirkung der Hypnose massiv eingeschränkt, wird verändert bzw. bleibt ganz aus. Zudem können unangenehme Nebenwirkungen entstehen oder Symptome wie beispielsweise drogeninduzierte Halluzinationen und Paranoia verstärkt werden.

Hier sollte Hypnose nur von Experten im klinischen Umfeld bzw. nach einem erfolgreichen Entzug in der Nachbetreuung zur Unterstützung der Abstinenz eingesetzt werden. Raucher sind hier selbstverständlich ausgenommen.

Epilepsie

Es besteht die Gefahr, dass ein Anfall ausgelöst wird. Bestimmte Arten der Hypnose können unter Umständen sehr nützlich in der Behandlung von Epilepsie sein – bedarf aber eines medizinischen Umfeldes. Eine Behandlung durch Christoph Laruelle ist ausgeschlossen.

Schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems

wie beispielsweise fortgeschrittener Morbus Parkinson: Hier besteht das Risiko, dass die Hypnose eventuell Ausfallerscheinungen verstärkt.

Schwangerschaft

Hier sollte nur mit besonderer Vorsicht und speziellen Hypnose-Techniken gearbeitet werden, für die Christoph Laruelle keine Ausbildung absolviert hat. Bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Therapeuten.

Wenn Sie sich schon anderweitig in Behandlung befinden

Sollten Sie sich schon anderweitig in Behandlung befinden, klären Sie bitte mit Ihrem Therapeuten ab, ob eine Hypnosebehandlung sinnvoll erscheint. Schon allein aus berufsethischen Gründen kann ich ohne einer schriftlichen Einverständniserklärung Ihres Therapeuten keine Hypnosesitzung durchführen.

Falls Sie mir eine anderweitige Behandlung verschweigen, kann ich keine Verantwortung für Schäden, die durch meine Behandlung eventuell auftreten können, übernehmen.